Marktstraße 55
D-70372 Stuttgart
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info@ba-rp.deDragisa Andjelkovic
1973
Geboren in Albstadt
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen
2001
Referendariat in Stuttgart, Zulassung als Rechtsanwalt
2001 - 2008
Von 2001 bis 2008 Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in Esslingen am Neckar und Weinstadt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ehrenamtliche Mitarbeit im Kulturverein Merlin e.V. Stuttgart
Sprachen: Englisch, Französisch, Serbokroatisch
Dr. jur. Daniel A. Borst
1970
Geboren in Plochingen am Neckar
Studium in Augsburg und München
1999
Referendariat in Augsburg, Memmingen, Günzburg und München, Zulassung als Rechtsanwalt
1999-2008
Tätigkeit als angestellter Anwalt in Anwaltskanzleien in Esslingen / Neckar und Bremen sowie Tätigkeit als Fachreferent in einer Hypothekenbank in Frankurt / Main
2005-2007
Berufsbegleitende Dissertation zum Thema "Die Prinzipien des Schutzes von Immobilienanlegern bei Fonds- und Bauträgermodellen", 2007 Promotion zum Dr. jur.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Absolvent des auf die Fachanwaltszulassung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgangs im Fachbereich Versicherungsrecht
Mitglied im deutschen AnwaltVerein, AnwaltVerein Stuttgart e.V., ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV
Sprachen: Englisch
Grundlagen der Anwaltsvergütung
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Im Einzelfall besteht auch die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.
Gesetzliche Gebühren
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände.Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.
Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.