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Privat Krankenversicherte können Beiträge wegen unwirksamer Erhöhung zurückfordern

Worum geht es? Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

Das Vertragsverhältnis zwischen einem privat Krankenversicherten und seiner Versicherung besteht meist über einen langen Zeitraum, oft lebenslang. Faktoren, die bei der Bemessung der Beiträge für einen Versicherungstarif maßgeblich sind können sich während dieser Zeit ändern, z. B. durch allgemeine Kostensteigerungen oder steigende Lebenserwartungen. Diesem Änderungsrisiko wird dadurch Rechnung getragen, dass Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit eingeräumt wird, Beiträge zu überprüfen und erforderlichenfalls zu erhöhen.

 

Die Rolle des Treuhänders

Jedoch sollen Versicherungsgesellschaften Prämienänderungen nicht einseitig selbst festlegen dürfen. Um sicherzustellen, dass Prämienerhöhungen nicht unangemessen hoch ausfallen, sind diese an die Prüfung eines unabhängigen Dritten geknüpft, des Treuhänders. Der Treuhänder überprüft Prämienänderungen vor deren Inkrafttreten. Nur wenn der unabhängige Treuhänder seine Zustimmung erteilt, ist die Prämienerhöhung wirksam. Dies ist geregelt in § 203 Abs. 2 S. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

 

Das Kriterium der Unabhängigkeit

§ 203 VVG stellt die dort vorgesehenen Wirkungen der Zustimmung unter die Voraussetzung der Unabhängigkeit des Treuhänders. Gemäß § 12b Abs. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) liegt die erforderliche Unabhängigkeit insbesondere dann nicht vor, wenn der Treuhänder (z.B. als Aufsichtsrat, Vermittler o.ä.) in einem Vertragsverhältnis mit dem Versicherungsunternehmen steht, für das er tätig ist, oder wenn er aufgrund einer früheren Tätigkeit Versorgungsansprüche gegen dieses Unternehmen hat. Auch ein Rechtsanwalt, der für eine Krankenversicherung laufend Mandate wahrnimmt, kann für diese nicht als unabhängiger Treuhänder tätig sein. Wegen der Wichtigkeit der vom Gesetz verlangten Unabhängigkeit muss schon jeglicher Anschein einer Abhängigkeit vermieden werden, der das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Arbeit der Treuhänder erschüttern könnte.

 

Die möglichen Folgen der fehlenden Unabhängigkeit

Gerade die Frage der Unabhängigkeit von Treuhändern ist darum in der jüngeren Vergangenheit in den Focus gerichtlicher Überprüfungen geraten. Stellt sich nach einer Beitragsänderung heraus, dass der sie beurteilende Treuhänder nicht unabhängig war, so ist die Beitragsänderung stets unwirksam. So hat beispielsweise das Landgericht Berlin im Januar 2018 entschieden (LG Berlin, Urteil vom 10.01.2018 – 23 O 78/16). Das Erfordernis der Unabhängigkeit ist nach der Ansicht des Gerichts als voll prüffähige Voraussetzung für die Wirksamkeit der Beitragsanpassung anzusehen. Denn die Einschaltung des Treuhänders dient als Ausgleich dafür, dass das Gesetz dem Versicherer ein einseitiges Vertragsänderungsrecht einräumt. Darum muss ein Versicherungsnehmer – erforderlichenfalls mit gerichtlicher Hilfe –überprüfen können, ob der Treuhänder tatsächlich vom Versicherungsunternehmen unabhängig ist. Erweist sich der Treuhänder als nicht unabhängig, so sind die von ihm zugestimmten Prämienanpassungen unwirksam. Der Versicherungsnehmer kann die Rückzahlung der Prämiendifferenz, ggf. zzgl. Verzugszinsen verlangen. Immer mehr Versicherte fordern mit diesem Argument Beitragserhöhungen zurück.

 

Nachdem sich zahlreiche Gerichte bereits mit der Thematik befasst haben steht für den 19.12.2018 eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs hierzu an (Az. IV ZR 255/17)

 

Privat Krankenversicherte sollten sich diesen Termin vormerken und bei einer höchstrichterlichen Entscheidung zugunsten der Versicherungsnehmer mögliche Ansprüche durch einen spezialisierte Kanzlei überprüfen lassen.

 

FAQ

Lohnt sich ein Vorgehen für mich, wie hoch sind die Rückzahlungen, die ich erwarten kann?

Das ist abhängig vom Einzelfall. Gerade in den letzten Jahren haben die Privaten Krankenversicherungen ihre Beiträge deutlich erhöht. Stellt sich eine zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Beitragserhöhung um monatlich € 40,-- als unwirksam heraus, so können sich alleine für die Jahre 2016 bis 2018 Rückforderungsansprüche in Höhe von € 1.440,-- ergeben. Unwirksame Beitragsdifferenzen können bis maximal 10 Jahre zurückgefordert werden.

 

Können mir Nachteile entstehen, wenn ich bei meiner Krankenversicherung Beiträge zurück fordere?

Das wichtigste zuerst: Wenn Sie Beitragszahlungen von Ihrer Versicherung zurückfordern, kann diese Sie daraufhin nicht rauswerfen. Für eine sogenannte substitutive private Krankenversicherung – also eine Krankenversicherung, mit der der Versicherungsnehmer seiner Versicherungspflicht gemäß § 193 Abs. 1 S. 1 VVG nachkommt – ist eine ordentliche Kündigung gesetzlich ausgeschlossen (§ 206 Abs. 1 S. 1 VVG).

 

Kommt meine Rechtsschutzversicherung für die Anwaltskosten auf?

Rechtsstreitigkeiten mit Ihrer privaten Krankenversicherung unterfallen dem Vertragsrecht. Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind solche Streitigkeiten vom Versicherungsschutz grundsätzlich umfasst. Ihre Rechtsschutzversicherung wäre damit eintrittspflichtig.