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Ihre Experten im Bank-
und Kapitalmarktrecht

Professionell
persönlich

Ihre Experten im Bank-
und Kapitalmarktrecht

Vertrauensvoll
verantwortlich

Das Anwaltsteam

Rechtsangelegenheiten sind Vertrauenssache.
Hier erhalten Sie einen ersten Einblick ins Team.

Dragisa Andjelkovic

1973

Geboren in Albstadt

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen

2001

Referendariat in Stuttgart, Zulassung als Rechtsanwalt

2001 - 2008

Von 2001 bis 2008 Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in Esslingen am Neckar und Weinstadt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Ehrenamtliche Mitarbeit im Kulturverein Merlin e.V. Stuttgart

Sprachen: Englisch, Französisch, Serbokroatisch

 

Dr. jur. Daniel A. Borst

1970

Geboren in Plochingen am Neckar

Studium in Augsburg und München

1999

Referendariat in Augsburg, Memmingen, Günzburg und München, Zulassung als Rechtsanwalt

1999-2008

Tätigkeit als angestellter Anwalt in Anwaltskanzleien in Esslingen / Neckar und Bremen sowie Tätigkeit als Fachreferent in einer Hypothekenbank in Frankurt / Main

2005-2007

Berufsbegleitende Dissertation zum Thema "Die Prinzipien des Schutzes von Immobilienanlegern bei Fonds- und Bauträgermodellen", 2007 Promotion zum Dr. jur.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Absolvent des auf die Fachanwaltszulassung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgangs im Fachbereich Versicherungsrecht

Mitglied im deutschen AnwaltVerein, AnwaltVerein Stuttgart e.V., ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV

Sprachen: Englisch

Honorare

Grundlagen der Anwaltsvergütung


Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Im Einzelfall besteht auch die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

Gesetzliche Gebühren


Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände.Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.


Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.