Rechtsanwalt Dr. Borst befasst sich seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 1999 schwerpunktmäßig mit Rechtsfragen aus dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts und bearbeitete auch in seiner Dissertation ein Thema aus diesem Rechtsgebiet.
Die theoretische Prüfung zur Qualifizierung als Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht hat Rechtsanwalt Dr. Borst bereits erfolgreich abgelegt.